Wir platzieren Termingelder / Festgelder ab einem Gegenwert von 250.000 €.
Alle Zahlung erfolgt stets (in Ihrem Auftrag und zu Ihren Gunsten) direkt zwischen Ihrer Hausbank und der von uns vermittelten Bank bei Zahlung, Zins- sowie Rückzahlung.
Wir vermitteln Festgeldanlagen von Mitgliedsbanken der u. a. Sicherungssysteme:
Weiterführende Informationen über den aktuellen Stand der Einlagensicherung sowie über die verschiedenen Sicherungssysteme können Sie dem Einlagensicherungsportal – Die Sicherungseinrichtungen in Deutschland https://einlagensicherung.de entnehmen.
Ein Schuldscheindarlehen (SSD) ist ein langfristiger und großvolumiger Kredit, der von Banken, Versicherungen oder anderen Kapitalsammelstellen an Industrieunternehmen oder die öffentliche Hand vergeben wird.
Der Kreditvertrag fungiert zugleich als Schuldschein, der einige Besonderheiten aufweist.
Ein Schuldscheindarlehen ist beispielsweise kein Wertpapier, das an einer Börse gehandelt wird.
Die Namensschuldverschreibung (NSV) ist eine Art von Anleihe (synonym Schuldverschreibung), die auf einen bestimmten Gläubiger lautet und deshalb in der Regel für eine Übertragung auf andere Personen nicht vorgesehen ist.
Daher ist sie wegen ihrer mangelnden Verkehrsfähigkeit lediglich als Anlageobjekt für institutionelle Anleger geeignet.
Bei Wertpapieren vermitteln wir Anleihen von Emittenten aus den Bereichen:
…in allen gewünschten Ratingkategorien sowie Währungen.
Anleihen sind fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, die von Staaten und Unternehmen begeben werden, um sich Geld am Kapitalmarkt zu beschaffen.
Die Höhe des Zinssatzes hängt – neben dem allgemeinen Zinsniveau und der Zinsstrukturkurve – vor allem von der Bonität des Schuldners ab.
Anleihen können neben dem OTC-Markt (over the counter / außerbörslich) auch an Börsen gehandelt werden, wobei tagesaktuelle Kurse in Prozent vom Nennwert festgestellt werden.
Die Inhaber von Anleihen werden häufig auch als Gläubiger bezeichnet.
Bei kurzfristigen Krediten / Liquiditätskrediten fokussieren wir uns auf die Vermittlung von Kassenkrediten:
Der Begriff Kassenkredit (auch Liquiditätskredit oder Kassenverstärkungskredit) stammt aus dem Kommunalrecht und bezeichnet die Kreditaufnahme im kommunalen Verwaltungshaushalt oder von anderen kommunalen Organisationsformen (Eigen-, Regiebetriebe, Anstalten / Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Bei langfristigen Krediten fokussieren wir uns derzeit auf die Vermittlung von Kommunalkrediten zu Investitionszwecken:
Kommunalkredite sind Darlehen an eine Gebietskörperschaft, also Landkreise sowie kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie deren Eigenbetriebe.
Wir vermitteln diese Produkte gerne auf Anfrage.